Ausbildung
Die Voraussetzung zum Besuch des
Dortmunder Berufskollegs für Gymnastik ist die
Fachoberschulreife (FOS) oder jede gleichwertige
bzw. höhere Qualifikation.
Abschluss:
Die Ausbildung am Dortmunder
Berufskolleg für Gymnastik schließt mit einer
Doppelqualifikation ab:
1.
Staatlich geprüfte Gymnastiklehrerin / Staatlich
geprüfter Gymnastiklehrer
2.
Allgemeine Fachhochschulreife (FHR)
Die gesetzliche Grundlage ist
die APO-BK vom 26. 05. 1999, die Sie jederzeit bei
uns einsehen können.
Hinweis:
1. Hilfe (16 Std.), DLRG Leistungsabzeichen in
Bronze und Sportabzeichen sind bis zum Examen
vorzulegen.
Kosten:
Als staatlich genehmigte Schule erhebt die
Berufsfachschule kein Schulgeld. Da aber die Kosten
der Schule nach dem Ersatzschulfinanzgesetz nicht
voll vom Land NRW bezuschusst werden, findet eine
Förderung der Eigenleistung und der
nicht zuschussfähigen Kosten durch einen
Förderverein statt. Zur Zeit erwartet der
Förderverein über den Förderkreis einen monatlichen
Beitrag von 130 €. Mit Rücksicht auf die hohen nicht
zuschussfähigen Kosten empfehlen wir, den
Erwartungen des Förderkreises zu entsprechen.
Die
Fahrtkostenerstattung richtet sich nach dem für alle
Schulformen geltenden Erlass des Ministeriums für
Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW
(BASS 11-04 Nr. 3.1/Nr. 3.2).
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